Weitere Entscheidung unten: VG München, 20.02.2023

Rechtsprechung
   VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,45333
VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937 (https://dejure.org/2022,45333)
VG München, Entscheidung vom 24.11.2022 - M 15 K 22.937 (https://dejure.org/2022,45333)
VG München, Entscheidung vom 24. November 2022 - M 15 K 22.937 (https://dejure.org/2022,45333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,45333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    SGB V § 136c
    Keine Ausweisung als Spezialversorger oder Erforderlichkeit der Notfallversorgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Karlsruhe, 16.11.2021 - 7 K 3674/20

    Klage des Nierenzentrums Heidelberg auf Einstufung in der Notfallversorgung ohne

    Auszug aus VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937
    Das Gericht teilt die Auffassung des VG Karlsruhe, wonach es sich bei der entsprechenden Feststellung nicht um eine gebundene, sondern um eine Ermessensentscheidung handelt (U.v. 16.11.2021 - 7 K 3674/20 - juris Rn. 23).

    Aus diesem Grund kommt - im Falle einer Ermessensentscheidung - auch eine Ermessensreduzierung auf Null nicht in Betracht (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 16.11.2021 - 7 K 3674/20 - juris Rn. 24 ff.).

    aa) Mit Beschluss des Krankenhausplanungsausschusses vom 20. Oktober 2020 wurden zu § 26 Abs. 2 Nr. 3 Nfst-R abstrakte und spezifische Kriterien festgelegt, um eine einheitliche Anwendung dieser Vorschrift auf Landesebene sicherzustellen (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 16.11.2021 - 7 K 3674/20 - juris Rn. 26).

    Diese Kriterien, deren Auswahl als Ermessensentscheidung nach § 114 Satz 1 VwGO nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt (VG Karlsruhe, U.v. 16.11.2021 - 7 K 3674/20 - juris Rn. 29), sind nach Auffassung des Gerichts ermessensfehlerfrei und insbesondere nicht willkürlich oder sachfremd.

    Eine zu weitreichende Auswahl derjenigen Krankenhäuser, die trotz des Nichtvorliegens der Kriterien einer der drei Stufen der Notfallversorgung keine Abschläge hinzunehmen haben, liefe dieser Intention diametral entgegen (VG Karlsruhe, U.v. 16.11.2021 - 7 K 3674/20 - juris Rn. 31).

    Es bedarf auf jeden Fall einer gewissen Mindestzahl an Notfallpatienten, um von einer qualifizierten Inanspruchnahme des Krankenhauses ausgehen zu können (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 16.11.2021 - 7 K 3674/20 - juris Rn. 42).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - L 9 KR 170/19

    Krankenversicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss - Beschluss über die

    Auszug aus VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937
    § 136c Abs. 4 SGB V umfasst einen Handlungsauftrag, der klar und abschließend definiert ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, U.v. 22.6.2022 - L 9 KR 170/19 KL - juris Rn. 61 ff., 74).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerfG, B.v. 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12 - juris Rn. 22; OVG Lüneburg, U.v. 19.5.2020 - 13 LC 504/18 - juris Rn. 73 f.; LSG Berlin-Bbg, U.v. 22.6.2022 - L 9 KR 170/19 KL - juris Rn. 60, 66), dass die Übertragung der Befugnisse auf den GBA rechtlich zulässig ist, jedenfalls, wenn die Beteiligten nur mit geringer Intensität betroffen sind, gesetzlich hinreichend angeleitet werden und nicht in ihrem Kernbereich betroffen sind.

    3.1 Die Nfst-R, die nach der Gesetzesbegründung normsetzenden Charakter haben (vgl. BT-Drs. 18/5372, S. 91 f.), wobei sie im Rang unterhalb des einfachen Gesetzesrechts stehen, setzen nur unmittelbare Vorgaben des parlamentarischen Gesetzgebers um und bewegen sich vollständig im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung (LSG Berlin-Brandenburg, U.v. 22.6.2022 - L 9 KR 170/19 KL - juris Rn. 57, 77).

    Schließlich ist § 26 Nfst-R durch überragende Gemeinwohlbelange, insbesondere die Gewährleistung einer effizienten Notfallversorgung und damit letztendlich die Gesundheit der Bevölkerung, gerechtfertigt und es bestehen keine Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Regelung (vgl. LSG Berlin-Bbg, U.v. 22.6.2022 - L 9 KR 170/19 KL - juris Rn. 83 f.).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2020 - 13 LC 504/18

    Chirurgie; Defizit; Fachabteilung; Gemeinsamer Bundesausschuss; geringer

    Auszug aus VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerfG, B.v. 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12 - juris Rn. 22; OVG Lüneburg, U.v. 19.5.2020 - 13 LC 504/18 - juris Rn. 73 f.; LSG Berlin-Bbg, U.v. 22.6.2022 - L 9 KR 170/19 KL - juris Rn. 60, 66), dass die Übertragung der Befugnisse auf den GBA rechtlich zulässig ist, jedenfalls, wenn die Beteiligten nur mit geringer Intensität betroffen sind, gesetzlich hinreichend angeleitet werden und nicht in ihrem Kernbereich betroffen sind.

    Es geht nicht um die Aufnahme in den Krankenhausplan und damit nicht um den Kernbereich der Betätigung des Krankenhauses im Sinne der Frage, ob der Beruf ausgeübt werden kann, und auch nicht um den Kernbereich der Krankenhausfinanzierung, sondern lediglich um einen Ausnahmefall, um einen einzelnen Aspekt der Finanzierung (vgl. a. OVG Lüneburg, U.v. 19.5.2020 - 13 LC 504/18 - juris Rn. 74 zu § 136c Abs. 3 SGB V), d.h. um das "Wie", die Berufsausgestaltung, für die weniger strenge Anforderungen gelten (vgl. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG und unten 3.2.).

    Abgesehen davon, dass der Beklagte insoweit zu Recht auf die rettungsdienstliche Definition zurückgegriffen hat (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 19.5.2020 - 13 LC 504/18 - juris Rn. 67, zu § 136c Abs. 3 SGB V), geht es in dem GBA-Beschluss und im Beschluss des KPA vom 20. Oktober 2020 nicht darum, zu regeln, was unter einem Notfall zu verstehen ist, sondern darum, objektive Kriterien festzulegen, bei deren Erfüllung das Krankenhaus als Spezialversorger bzw. als für die Gewährleistung der Notfallversorgung zwingend erforderlich anzusehen ist.

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937
    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden (BVerfG, B.v.12.11.1958 - 2 BvL 4/56 u.a. - juris Rn. 133 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937
    Es geht hier nicht um die Aufnahme in den Krankenhausplan, bei der nach der Rechtsprechung eine derartige Analyse vorzunehmen ist (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 - juris Rn. 67 ff.; BVerwG, U.v. 26.4.2018 - 3 C 11/16 - juris Rn. 22ff.; B.v. 25.10.2011 - 3 B 17/11 - juris Rn. 4 f.; B.v. 31.5.2000 - 3 B 53/99 - juris Rn. 4 ff.; U.v. 14.11.1985 - 3 C 41/84 - juris Rn. 34 ff.), sondern um die Frage, ob so viele Notfallpatienten aufgenommen wurden, dass von einem "besonderen Ausnahmefall" gesprochen werden kann und dementsprechend kein Abschlag auf die Fallzahlen erfolgt.
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937
    Von grundsätzlicher Bedeutung in diesem Sinne ist eine Rechtssache immer dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 11.16

    Fachgebiet Psychosomatik; Klageänderung; Spruchreifmachung; Thüringer

    Auszug aus VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937
    Es geht hier nicht um die Aufnahme in den Krankenhausplan, bei der nach der Rechtsprechung eine derartige Analyse vorzunehmen ist (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 - juris Rn. 67 ff.; BVerwG, U.v. 26.4.2018 - 3 C 11/16 - juris Rn. 22ff.; B.v. 25.10.2011 - 3 B 17/11 - juris Rn. 4 f.; B.v. 31.5.2000 - 3 B 53/99 - juris Rn. 4 ff.; U.v. 14.11.1985 - 3 C 41/84 - juris Rn. 34 ff.), sondern um die Frage, ob so viele Notfallpatienten aufgenommen wurden, dass von einem "besonderen Ausnahmefall" gesprochen werden kann und dementsprechend kein Abschlag auf die Fallzahlen erfolgt.
  • BVerwG, 25.10.2011 - 3 B 17.11

    Aufnahme in den Krankenhausrahmenplan; bedarfsgerechte Versorgung;

    Auszug aus VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937
    Es geht hier nicht um die Aufnahme in den Krankenhausplan, bei der nach der Rechtsprechung eine derartige Analyse vorzunehmen ist (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 - juris Rn. 67 ff.; BVerwG, U.v. 26.4.2018 - 3 C 11/16 - juris Rn. 22ff.; B.v. 25.10.2011 - 3 B 17/11 - juris Rn. 4 f.; B.v. 31.5.2000 - 3 B 53/99 - juris Rn. 4 ff.; U.v. 14.11.1985 - 3 C 41/84 - juris Rn. 34 ff.), sondern um die Frage, ob so viele Notfallpatienten aufgenommen wurden, dass von einem "besonderen Ausnahmefall" gesprochen werden kann und dementsprechend kein Abschlag auf die Fallzahlen erfolgt.
  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937
    Es geht hier nicht um die Aufnahme in den Krankenhausplan, bei der nach der Rechtsprechung eine derartige Analyse vorzunehmen ist (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 - juris Rn. 67 ff.; BVerwG, U.v. 26.4.2018 - 3 C 11/16 - juris Rn. 22ff.; B.v. 25.10.2011 - 3 B 17/11 - juris Rn. 4 f.; B.v. 31.5.2000 - 3 B 53/99 - juris Rn. 4 ff.; U.v. 14.11.1985 - 3 C 41/84 - juris Rn. 34 ff.), sondern um die Frage, ob so viele Notfallpatienten aufgenommen wurden, dass von einem "besonderen Ausnahmefall" gesprochen werden kann und dementsprechend kein Abschlag auf die Fallzahlen erfolgt.
  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die

    Auszug aus VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937
    Es geht hier nicht um die Aufnahme in den Krankenhausplan, bei der nach der Rechtsprechung eine derartige Analyse vorzunehmen ist (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 - juris Rn. 67 ff.; BVerwG, U.v. 26.4.2018 - 3 C 11/16 - juris Rn. 22ff.; B.v. 25.10.2011 - 3 B 17/11 - juris Rn. 4 f.; B.v. 31.5.2000 - 3 B 53/99 - juris Rn. 4 ff.; U.v. 14.11.1985 - 3 C 41/84 - juris Rn. 34 ff.), sondern um die Frage, ob so viele Notfallpatienten aufgenommen wurden, dass von einem "besonderen Ausnahmefall" gesprochen werden kann und dementsprechend kein Abschlag auf die Fallzahlen erfolgt.
  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

  • VG München, 25.01.2024 - M 15 K 21.4959

    Krankenhausrecht, Spezialversorger/zwingende Erforderlichkeit für die

    Auf eine Entscheidung des Gerichts vom 24. November 2022 (M 15 K 22.937) wurde hingewiesen.

    Zudem ist sie durch überragende Gemeinwohlbelange, insbesondere die Gewährleistung einer effizienten Notfallversorgung und damit letztendlich die Gesundheit der Bevölkerung, gerechtfertigt und es bestehen keine Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Regelung (vgl. VG München, U.v. 24.11.2022 - M 15 K 22.937 - juris Rn. 28 u. Verweis auf: LSG Berlin-Bbg, U.v. 22.6.2022 - L 9 KR 170/19 KL - juris Rn. 83 f.).

    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob es sich um eine gebundene oder eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. VG München, U.v. 24.11.2022 - M 15 K 22.937 - juris Rn. 35).

    Diese Kriterien sind nach Auffassung des Gerichts ermessensfehlerfrei und insbesondere nicht willkürlich oder sachfremd (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2023 - 12 ZB 22.2668 - UA Rn. 5; VG München, U.v. 24.11.2022 - M 15 K 22.937 - juris Rn. 27 ff.).

    Denn weder der GBA-Beschluss noch der Beschluss des KPA vom 20. Oktober 2020, auf die der Beklagte seine Entscheidung stützt, regeln den Begriff des Notfalls (vgl. a. VG München, U.v. 24.11.2022 - M 15 K 22.937 - juris Rn. 27), so dass es auf die Begriffsbestimmung vorliegend nicht ankommt.

  • VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19

    Einstufung eines Krankenhauses als Krankenhaus der Spezialversorgung im Rahmen

    Die NFS-R, die ausweislich der Gesetzesbegründung normsetzenden Charakter haben (vgl. BT-Drs. 18/5372, S. 91 f.), wobei sie im Rang unterhalb des einfachen Gesetzesrechts stehen, setzen unmittelbare Vorgaben des parlamentarischen Gesetzgebers um (vgl. VG B-Stadt, Urteil vom 24. November 2022 - M 15 K 22.937 -, Rn. 26, juris).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die "Stufenprüfung" nach § 8 KHG nur insoweit anwendbar, da es hier nicht um die grundsätzliche Aufnahme in den Krankenhausplan geht, sodass es keiner Bedarfsanalyse auf erster Stufe bedarf, aus der sich ein gebundener Anspruch auf Ausweisung ergeben könnte (vgl. VG B-Stadt, Urteil vom 24. November 2022 - M 15 K 22.937 -, Rn. 46, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG München, 20.02.2023 - M 15 K 22.937   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6892
VG München, 20.02.2023 - M 15 K 22.937 (https://dejure.org/2023,6892)
VG München, Entscheidung vom 20.02.2023 - M 15 K 22.937 (https://dejure.org/2023,6892)
VG München, Entscheidung vom 20. Februar 2023 - M 15 K 22.937 (https://dejure.org/2023,6892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,6892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht